1. Auf die Revision der Beklagten wird unter Zurückweisung der Revision im Übrigen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. Dezember 2008 -
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das bezeichnete Teilurteil des Arbeitsgerichts Berlin hinsichtlich der Kostenentscheidung aufgehoben und hinsichtlich III bis XIII abgeändert. Insoweit wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Berlin wie folgt neu gefasst:
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