ArbG Bochum, vom 29.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 752/15
Benachteiligung durch Abfindungsregelung eines Sozialtarifvertrages zu vorzeitigem RenteneintrittZahlungsklage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf erhöhten Abfindungsbetrag
LAG Hamm, Urteil vom 24.11.2016 - Aktenzeichen 11 Sa 1767/15
DRsp Nr. 2018/3065
Benachteiligung durch Abfindungsregelung eines Sozialtarifvertrages zu vorzeitigem RenteneintrittZahlungsklage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf erhöhten Abfindungsbetrag
1. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2AGG gelten die Benachteiligungsverbote der §§ 1, 7AGG auch für kollektivrechtliche Vereinbarungen und damit auch für Sozialtarifverträge und für Sozialpläne nach dem Betriebsverfassungsgesetz; der durch die Tarifautonomie geschützte Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien findet seine Grenzen in entgegenstehendem zwingenden Gesetzesrecht, wozu auch die einfachrechtlichen Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gehören.2. Die Parteien eines Sozialplans haben wie bei anderen Betriebsvereinbarungen gemäß § 75 Abs. 1BetrVG darüber zu wachen, dass jede Benachteiligung von Personen aus den in der Vorschrift genannten Gründen unterbleibt; der in § 75 Abs. 1BetrVG enthaltene Begriff der Benachteiligung und die Rechtsmäßigkeit einer unterschiedlichen Behandlung richten sich nach den Vorschriften des AGG.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.