Auf die Berufung der Klägerin und unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Januar 2012, 12 Ca 5362/11 wird festgestellt, dass die Klägerin berechtigt ist, einer Anweisung aus ihrem Dienstplan solange nicht nachzukommen, wie die Beklagte die Dienstpläne für die Flugbegleiter an Standort F... unter Beachtung der Ziffer 3) des Sozialplanes zur Umsetzung des Kabinen-Einsatzstruktur "A" für das Fliegende Personal der B... vom 08. Juni 2009 erstellt.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schluss-Urteil vorbehalten.
Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|