LAG Frankfurt/Main - Teilurteil vom 09.12.2013
17 Sa 406/12
Normen:
AGG § 3 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 17.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 5362/11

Benachteiligung wegen AltersBenachteiligende Regelung in einer BetriebsvereinbarungDiskriminierung durch Betriebsvereinbarung

LAG Frankfurt/Main, Teilurteil vom 09.12.2013 - Aktenzeichen 17 Sa 406/12

DRsp Nr. 2014/11438

Benachteiligung wegen Alters Benachteiligende Regelung in einer Betriebsvereinbarung Diskriminierung durch Betriebsvereinbarung

Eine erhöhte Planstabilität für ältere Mitarbeiter stellt kein legitimes Ziel i.S.d. § 10 Satz 1 AGG dar. Es ist kein Anhaltspunkt für die Annahme ersichtlich, dass ältere Arbeitnehmer durch Planinstabilitäten stärker belastet werden als jüngere Arbeitnehmer.

Auf die Berufung der Klägerin und unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Januar 2012, 12 Ca 5362/11 wird festgestellt, dass die Klägerin berechtigt ist, einer Anweisung aus ihrem Dienstplan solange nicht nachzukommen, wie die Beklagte die Dienstpläne für die Flugbegleiter an Standort F... unter Beachtung der Ziffer 3) des Sozialplanes zur Umsetzung des Kabinen-Einsatzstruktur "A" für das Fliegende Personal der B... vom 08. Juni 2009 erstellt.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schluss-Urteil vorbehalten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AGG § 3 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand: