Die Parteien streiten über eine Entschädigung wegen einer behaupteten Diskriminierung im Zusammenhang mit einer Stellenausschreibung.
Die Beklagte betreibt in Europa eine Supermarktkette mit mehr als 9.000 Filialen, in denen sie rund 190.000 Mitarbeiter beschäftigt, davon allein in Deutschland 65.000. Freie Stellen werden von der Hauptverwaltung der Beklagten in N. ausgeschrieben und besetzt.
Die Beklagte inserierte in Heft 18 der NJW 2013 die Stelle eines "Senior Consultant/Jurist (w/m) Recht International" und rechts daneben die Stelle eines "Junior Consult/Jurist (w/m) Projekte kaufmännische Verwaltung". Das Profil für die Junior Consultant-Stelle lautet:
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