SG Freiburg (Breisgau) - S 4 RA 1183/00 - 13.07.2001,
Beratungspflicht des Trägers der Rentenversicherung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2002 - Aktenzeichen L 4 RA 3182/01
DRsp Nr. 2006/24119
Beratungspflicht des Trägers der Rentenversicherung
Der Träger der Rentenversicherung genügt seiner Beratungspflicht, wenn er dem Versicherten bei der Beitragsnachentrichtung die üblichen schriftlichen Belehrungen erteilt hat einschließlich der Empfehlung, sich die Auswirkungen konkret berechnen zu lassen. Er besteht nicht die Verpflichtung, nach der Einzahlung der Beiträge eine Umbuchung im Wege des Herstellungsanspruchs vorzunehmen, wenn der Versicherte eine individuelle Beratung nicht in Anspruch genommen hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]