LAG Köln - Urteil vom 07.06.2005
9 (7) Sa 1071/04
Normen:
BetrAVG § 2 Abs. 1 § 7 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 20.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 9127/03

Berechnung der Betriebsrente bei zugesagten Steigerungsbeträgen pro Beschäftigungsjahr und vorgezogener Inanspruchnahme der Alterrente

LAG Köln, Urteil vom 07.06.2005 - Aktenzeichen 9 (7) Sa 1071/04

DRsp Nr. 2005/13016

Berechnung der Betriebsrente bei zugesagten Steigerungsbeträgen pro Beschäftigungsjahr und vorgezogener Inanspruchnahme der Alterrente

»Zur Berechnung eines Betriebsrentenanspruchs, wenna) nach der Versorgungsordnung der Rentenanspruch mit Steigerungsbeträgen pro Beschäftigungsjahr zu berechnen ist,b) der Arbeitnehmer vorzeitig ausgeschieden ist,c) er eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nimmt undd) die Versorgungsordnung keine Berechnungsregelung für diesen Fall der vorgezogenen Inanspruchnahme von Altersrente enthält.«

Normenkette:

BetrAVG § 2 Abs. 1 § 7 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Höhe der vom Beklagten als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung an den Kläger zu zahlenden monatlichen Betriebsrente.