LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 28.06.2016
1 Sa 453/15
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; BGB § 151; BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1; ZPO § 322 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 01.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2022/15

Berechnung der Betriebsrente nach jahrelanger irrtümlicher Zahlung einer nicht auf den Kündigungszeitpunkt quotal gekürzten BetriebsrenteRechtskraftwirkung einer Entscheidung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren aufgrund negativer Feststellungsklage des Betriebsrats zum Inhalt einer BetriebsvereinbarungUnbegründete Leistungsklage bei sachgerechter Unterscheidung zwischen Rentenanwärtern und Altrentnern

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.06.2016 - Aktenzeichen 1 Sa 453/15

DRsp Nr. 2016/16097

Berechnung der Betriebsrente nach jahrelanger irrtümlicher Zahlung einer nicht auf den Kündigungszeitpunkt quotal gekürzten Betriebsrente Rechtskraftwirkung einer Entscheidung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren aufgrund negativer Feststellungsklage des Betriebsrats zum Inhalt einer Betriebsvereinbarung Unbegründete Leistungsklage bei sachgerechter Unterscheidung zwischen Rentenanwärtern und Altrentnern

1. Die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren über den Inhalt einer Betriebsvereinbarung erstreckt sich auch auf die Arbeitnehmer des Betriebs, für den die BV geschlossen ist.2. Legt der Arbeitgeber irrtümlich für die Berechnung der Betriebsrente Beschäftigungszeiten zugrunde, die nach dem Termin liegen, zu dem die BV über die Gewährung der Betriebsrente gekündigt worden ist, entsteht bis zur Aufdeckung des Irrtums keine betriebliche Übung dahin, dass diese Zeiten bei der Rentenberechnung zu berücksichtigen sind.