BSG - Urteil vom 12.02.2009
B 5 R 40/08 R
Normen:
FRG § 15 Abs. 1 S. 1; FRG § 15 Abs. 2; FRG § 16 Abs. 1 S. 1; FRG § 17; FRG § 22 Abs. 3; FRG § 26 Abs. 3;
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 29.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 14 R 815/07
SG München, vom 22.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 15 R 2927/06

Berechnung der Rente; Berücksichtigung nachgewiesener Beitragszeiten in einer rumänischen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft; Kürzung auf 5/6; Anerkennung von Kindererziehungszeiten in einem Vertreibungsgebiet; Beklagtenwechsel im sozialgerichtlichen Verfahren nach einer Funktionsnachfolge

BSG, Urteil vom 12.02.2009 - Aktenzeichen B 5 R 40/08 R

DRsp Nr. 2009/14650

Berechnung der Rente; Berücksichtigung nachgewiesener Beitragszeiten in einer rumänischen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft; Kürzung auf 5/6; Anerkennung von Kindererziehungszeiten in einem Vertreibungsgebiet; Beklagtenwechsel im sozialgerichtlichen Verfahren nach einer Funktionsnachfolge

1. Das seit dem 1.7.1990 geltende Fremdrentenrecht steht der Gleichstellung von Beiträgen zur rumänischen Rentenversicherung für LPG-Mitglieder mit Beiträgen nach Bundesrecht entgegen, solange der Betroffene keine Erwerbstätigkeit ausübt oder keinen sonstigen Versicherungstatbestand iS des SGB VI verwirklicht. 2. Kindererziehungszeiten in einem Vertreibungsgebiet können trotz weitergehender Beitragszahlung im Herkunftsland nur im selben Umfang anerkannt werden wie in Deutschland nach dem SGB VI. 3. Während des laufenden Gerichtsverfahrens führt eine Funktionsnachfolge kraft Gesetzes - hier: zwischen zwei Rentenversicherungsträgern durch das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien über Soziale Sicherheit vom 8.4.2005 - auch in der Revisionsinstanz regelmäßig zu einem Beklagtenwechsel. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 29. Februar 2008 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.