SG Mannheim, vom 29.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 U 1174/17
Berechnung der Verletztenrente in der gesetzlichen UnfallversicherungNeufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes nach Altersstufen gemäß § 90 SGB VII in der bis zum 31.12.2020 geltenden FassungAbstellen auf das Eingangsamt nach abgeschlossenem Bachelor-Studium bei Eintritt in den öffentlichen Dienst
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.09.2023 - Aktenzeichen L 10 U 2719/20
DRsp Nr. 2023/14351
Berechnung der Verletztenrente in der gesetzlichen UnfallversicherungNeufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes nach Altersstufen gemäß § 90SGB VII in der bis zum 31.12.2020 geltenden FassungAbstellen auf das Eingangsamt nach abgeschlossenem Bachelor-Studium bei Eintritt in den öffentlichen Dienst
Die Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes (JAV) richtet sich bei Eintritt des Arbeitsunfalls und Vollendung des 30. Lebensjahres in der Zeit vom 01.01.1997 bis 31.12.2020 nach § 90SGB VII in der bis 31.12.2020 geltenden Fassung (a.F.).Tritt der Arbeitsunfall während des Studiums ein, lässt sich mangels anderer Anhaltspunkte der JAV nach § 90SGB VII a.F. durch die fiktive Einstufung in das Eingangsamt nach abgeschlossenem Bachelor-Studium bei Eintritt in den öffentlichen Dienst ermitteln, was der Entgeltgruppe E 9 Stufe 1 TVöD Bund entspricht. Ein vor dem Arbeitsunfall erzielter Verdienst aus einer Tätigkeit als Handballer neben dem Studium wird durch die fiktive Neufestsetzung nach § 90SGB VII a.F. ersetzt und kann daher nicht zur fiktiven Bemessung hinzugerechnet werden. Streiten die Beteiligten über die Rentenhöhe wegen des zugrundeliegenden JAV, wird ein Bescheid, der die Rentenhöhe wegen einer Erhöhung der MdE abändert, Gegenstand des Verfahrens.
Tenor
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