Die Parteien streiten über die Höhe des 13. Monatseinkommens des Klägers.
Der Kläger ist Mitglied der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. Er trat 1990 als Baufachwerker in die Dienste der Beklagten, die Mitglied im Verband Baugewerblicher Unternehmer Niedersachsen e. V. ist.
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