I. Der Ehemann der Klägerin arbeitete seit Jahresbeginn 1930 bis Oktober 1964 bei der Fa. S. und der Fa. M, wobei er mit Asbest in Berührung kam. Anschließend war er als Kalkulator im Technischen Büro der Fa. M. und später im Technischen Büro einer anderen Firma tätig. Seit dem 1. Februar 1978 bezog er Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
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