LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 04.12.2007
L 11 KR 2649/07
Normen:
SGB V § 47 ;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 24.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 KR 4413/03

Berechnung des Krankengeldes, letzter vierwöchiger Entgeltabrechnungszeitraum bei grundlegender Änderung der Einkommensverhältnisse

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.12.2007 - Aktenzeichen L 11 KR 2649/07

DRsp Nr. 2008/8764

Berechnung des Krankengeldes, letzter vierwöchiger Entgeltabrechnungszeitraum bei grundlegender Änderung der Einkommensverhältnisse

Hat der Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit keine vier Wochen umfasst, so muss grundsätzlich auf den nächsten zurückliegenden Abrechnungszeitraum zurückgegriffen werden, der die zeitliche Voraussetzung von mindestens vier Wochen umfasst. Dies ist dann nicht der Fall, wenn sich die Einkommensverhältnisse der Versicherten grundlegend geändert haben (hier: Reduzierung der täglichen Arbeitszeit um 50%).[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 47 ;
Vorinstanz: SG Stuttgart, vom 24.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 KR 4413/03