LAG Düsseldorf - Urteil vom 01.09.1997
18 (3) Sa 847/97
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; BUrlG §§ 1 11 13 ;
Vorinstanzen:
ArbG Duisburg, vom 06.05.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 112/97

Berechnung des Urlaubsentgelts für Lizenzfußballspieler

LAG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.1997 - Aktenzeichen 18 (3) Sa 847/97

DRsp Nr. 2002/8458

Berechnung des Urlaubsentgelts für Lizenzfußballspieler

Vorschußzahlungen auf Urlaubsentgelt sind zulässig. Eine Regelung im Arbeitsvertrag, nach der mit der Vergütung ein fester monatlicher Vorschuß auf das Urlaubsentgelt gezahlt wird, verstößt weder gegen zwingende Bestimmungen des Urlaubsrechts noch ist sie aufgrund allgemeiner rechtlicher Erwägungen unwirksam.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; BUrlG §§ 1 11 13 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten im wesentlichen darüber, ob der Urlaubsentgeltanspruch des Klägers durch monatliche Vorauszahlungen erfüllt ist.

Der Kläger war aufgrund des Arbeitsvertrages vom 25.06.1993 nebst Anhang vom gleichen Tag in der Zeit vom 01.07.1993 bis zum 30.06.1995 als Lizenzfußballspieler bei dem beklagten Verein tätig. In dem Arbeitsvertrag heißt es auszugsweise wie folgt:

§ 5 Vergütung des Spielers

Der Spieler erhält

1. ein monatliches Grundgehalt von DM 15.000,

...

Die Bezüge des Spielers sind Bruttobezüge. ...

§ 7 Urlaub

Der Spieler hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von 18 Werktagen. ...

Die Vergütungsfortzahlung während des Urlaubs bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Spieler in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten hat. ...

§ 12 Sonstige Vereinbarungen