Die Parteien streiten im wesentlichen darüber, ob der Urlaubsentgeltanspruch des Klägers durch monatliche Vorauszahlungen erfüllt ist.
Der Kläger war aufgrund des Arbeitsvertrages vom 25.06.1993 nebst Anhang vom gleichen Tag in der Zeit vom 01.07.1993 bis zum 30.06.1995 als Lizenzfußballspieler bei dem beklagten Verein tätig. In dem Arbeitsvertrag heißt es auszugsweise wie folgt:
§ 5 Vergütung des Spielers
Der Spieler erhält
1. ein monatliches Grundgehalt von DM 15.000,
...
Die Bezüge des Spielers sind Bruttobezüge. ...
§ 7 Urlaub
Der Spieler hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von 18 Werktagen. ...
Die Vergütungsfortzahlung während des Urlaubs bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Spieler in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten hat. ...
§ 12 Sonstige Vereinbarungen
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