Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Kammern Offenburg vom 21. Oktober 2015, Az.
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe des Urlaubsentgeltes der Klägerin für die Jahre 2011 bis 2014.
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