BSG - Urteil vom 30.06.2009
B 2 U 1/08 R
Normen:
SGB X § 44 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
LSG Sachsen-Anhalt, vom 13.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen L 6 U 125/06
SG Magdeburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 3 U 140/03

Berechnung des Verletztengeldes in der gesetzlichen Unfallversicherung bei nicht kontinuierlicher Arbeitsverrichtung und nicht kontinuierlicher Arbeitsvergütung eines Profisportlers

BSG, Urteil vom 30.06.2009 - Aktenzeichen B 2 U 1/08 R

DRsp Nr. 2009/21724

Berechnung des Verletztengeldes in der gesetzlichen Unfallversicherung bei nicht kontinuierlicher Arbeitsverrichtung und nicht kontinuierlicher Arbeitsvergütung eines Profisportlers

Die Voraussetzung "nicht kontinuierliche Arbeitsverrichtung und -vergütung" für eine abweichende Zahlung und Berechung des Verletztengelds erfordert kumulativ sowohl eine nicht kontinuierliche Arbeitsverrichtung als auch eine nicht kontinuierliche Arbeitsvergütung.

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 13. Dezember 2007 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch für das Revisionsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB X § 44 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I

Der Kläger begehrt von der beklagten Berufsgenossenschaft (BG) im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens höheres Verletztengeld.

Der im Jahr 1970 geborene Kläger war als Berufsfußballspieler beschäftigt. Sein monatliches Bruttogrundgehalt betrug 10.500,00 DM, hinzu kamen eine monatliche Vorauszahlung in Höhe von 200,00 DM für das Urlaubsentgelt und verschiedene Prämien. Er erlitt am 18. November 1999 einen Arbeitsunfall mit nachfolgender Arbeitsunfähigkeit bis zum 17. Februar 2000, aufgrund dessen er von der Beklagten ein Verletztengeld in Höhe von 320,00 DM kalendertäglich bezog.