Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 13. Dezember 2007 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
I
Der Kläger begehrt von der beklagten Berufsgenossenschaft (BG) im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens höheres Verletztengeld.
Der im Jahr 1970 geborene Kläger war als Berufsfußballspieler beschäftigt. Sein monatliches Bruttogrundgehalt betrug 10.500,00 DM, hinzu kamen eine monatliche Vorauszahlung in Höhe von 200,00 DM für das Urlaubsentgelt und verschiedene Prämien. Er erlitt am 18. November 1999 einen Arbeitsunfall mit nachfolgender Arbeitsunfähigkeit bis zum 17. Februar 2000, aufgrund dessen er von der Beklagten ein Verletztengeld in Höhe von 320,00 DM kalendertäglich bezog.
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