Die Berufungen beider Parteien gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Verden vom 24. August 2017 -
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin zu 87 %, die Beklagte zu 13 %.
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen; für die Klägerin wird die Revision nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe und Berechnung der unverfallbaren Anwartschaften der Klägerin auf eine Betriebsrente mit Vollendung des 55. Lebensjahres.
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