Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. August 2011 - 3 Sa 1301/10 - wird zurückgewiesen.
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. August 2011 - 3 Sa 1301/10 - teilweise aufgehoben, soweit die Anschlussberufung des Klägers zurückgewiesen wurde und auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 8. September 2010 -
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 8. September 2010 -
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen!
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