Berechnung eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs der geschiedenen Ehefrau nach § 1265 Abs. 1 S. 1 RVO
BSG, Urteil vom 11.09.1991 - Aktenzeichen 5 RJ 75/90
DRsp Nr. 1998/7774
Berechnung eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs der geschiedenen Ehefrau nach § 1265 Abs. 1 S. 1 RVO
1. Die Berechnung eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs der geschiedenen Ehefrau im Rahmen des § 1265 Abs. 1 S. 1 RVO richtet sich bei Ehegatten, die im Zeitpunkt der Scheidung ihrer Ehe beide erwerbstätig waren, nicht nach der sogenannten Differenzmethode, sondern nach der sogenannten Anrechnungsmethode (Bestätigung von BSG vom 13.9.1990 - 5 RJ 52/89 = SozR 3 - 2200 § 1265 Nr. 4). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]