BSG - Urteil vom 11.09.1991
5 RJ 75/90
Normen:
RVO § 1265 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
NJW 1992, 1254
SozR 3-2200 § 1265 Nr. 7

Berechnung eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs der geschiedenen Ehefrau nach § 1265 Abs. 1 S. 1 RVO

BSG, Urteil vom 11.09.1991 - Aktenzeichen 5 RJ 75/90

DRsp Nr. 1998/7774

Berechnung eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs der geschiedenen Ehefrau nach § 1265 Abs. 1 S. 1 RVO

1. Die Berechnung eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs der geschiedenen Ehefrau im Rahmen des § 1265 Abs. 1 S. 1 RVO richtet sich bei Ehegatten, die im Zeitpunkt der Scheidung ihrer Ehe beide erwerbstätig waren, nicht nach der sogenannten Differenzmethode, sondern nach der sogenannten Anrechnungsmethode (Bestätigung von BSG vom 13.9.1990 - 5 RJ 52/89 = SozR 3 - 2200 § 1265 Nr. 4). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 1265 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I

Streitig ist, ob die Klägerin einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach § 1265 der Reichsversicherungsordnung (RVO) hat.