ArbG Mainz, vom 28.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 1285/04
Berechnung monatlicher Raten unter Berücksichtigung des einzusetzenden Einkommens bei Prozesskostenhilfe
LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.10.2004 - Aktenzeichen 10 Ta 231/04
DRsp Nr. 2005/5490
Berechnung monatlicher Raten unter Berücksichtigung des einzusetzenden Einkommens bei Prozesskostenhilfe
Verfügt der Antragsteller ausweislich seiner Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse über ein monatliches Nettoeinkommen von 691,20 EUR (23,04 EUR Arbeitslosengeld x 30 Kalendertage), sind hiervon nach Maßgabe des § 115 Abs. 1ZPO ein Freibetrag von 364,00 EUR sowie der Anteil an Miete und Nebenkosten in Höhe von 237,50 EUR in Abzug zu bringen; von dem einzusetzenden Einkommen in Höhe von 89,70 EUR sind gemäß § 115 Abs. 1 Satz 4 ZPO monatliche Raten zu je 30,00 EUR auf die Prozesskosten zu leisten.