Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 26.11.2009 - 8 Ca4757/07 d - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.Die Beklagte wird verurteilt, abzüglich am 01.07.2008 gezahlter 4.032,73 € an den Kläger Zinsen
a)in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 01.05.2006 aus 3.150,11 € brutto,
b)in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 01.06.2006 aus 3.000,11 € brutto,
c) d) e) f) g) h) i) j) k) l) m) n) o) p) q) r) s) t) 2. 3.
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