ArbG Köln - Urteil vom 15.03.2018
11 Ca 7300/17
Normen:
BEEG § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 und S. 2 und S. 5;
Fundstellen:
ArbRB 2018, 161

Berechtigung des Arbeitnehmers zur Reduzierung der Arbeitszeit während der Dauer der Elternzeit

ArbG Köln, Urteil vom 15.03.2018 - Aktenzeichen 11 Ca 7300/17

DRsp Nr. 2018/7837

Berechtigung des Arbeitnehmers zur Reduzierung der Arbeitszeit während der Dauer der Elternzeit

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, dem Antrag der Klägerin vom 28.08.2017 auf Reduzierung der Arbeitszeit ab dem 16.10.2017 auf 25 Wochenstunden, verteilt auf 4 Tage, zuzustimmen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.948,05 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem26.01.2018 zu zahlen.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.

5.

Streitwert: 25310,21 EUR

Normenkette:

BEEG § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 und S. 2 und S. 5;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Berechtigung der Klägerin, während der Dauer der Elternzeit ihre Arbeitszeit zu reduzieren.

Die 37 -jährige Klägerin ist seit dem 1.6.2013 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin als Marketingmanagerin zu einem durchschnittlichen Bruttomonatsgehalt von 4554,17 € beschäftigt. Wegen der Einzelheiten der arbeitsvertraglichen Regelungen wird auf den Anstellungsvertrag vom 20.11.2015 (Bl. 9 GA) verwiesen.

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