OLG Karlsruhe - Urteil vom 26.05.2023
10 U 24/22
Normen:
ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2; ZPO § 308; ZPO § 322; KunstUrhG § 23 Abs. 2; BGB § 280 Abs. 1; TMG § 10 S. 1 Nr. 2; NetzDG § 4 Abs. 1 Nr. 2; NetzDG § 3 Abs. 1 S. 1; NetzDG § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2-3; KunstUrhG § 23 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
CR 2023, 601
MMR 2023, 962
Vorinstanzen:
LG Karlsruhe, vom 04.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 134/21

Berechtigung zur Löschung von Beiträgen in einem sozialen Netzwerk durch den BetreiberStrafbarkeit von Nutzerbeiträgen in einem sozialen NetzwerkDatenberichtigungsanspruch in einem sozialen NetzwerkVoraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch in einem sozialen NetzwerkAnspruch auf Auskunftserteilung gegenüber dem Betreiber einer Internetplattform

OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.05.2023 - Aktenzeichen 10 U 24/22

DRsp Nr. 2023/8322

Berechtigung zur Löschung von Beiträgen in einem sozialen Netzwerk durch den Betreiber Strafbarkeit von Nutzerbeiträgen in einem sozialen Netzwerk Datenberichtigungsanspruch in einem sozialen Netzwerk Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch in einem sozialen Netzwerk Anspruch auf Auskunftserteilung gegenüber dem Betreiber einer Internetplattform

1. Der Betreiber eines sozialen Netzwerks ist bereits kraft Gesetzes zur Löschung von Beiträgen berechtigt, die strafbare Inhalte enthalten.2. Zur Strafbarkeit der Bezeichnung einer anderen Person als "Vollcovidiot" sowie der Veröffentlichung intimer Fotografien des Sohnes des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika in einem sozialen Netzwerk.3. Zu den Voraussetzungen von Datenberichtigungs-, Feststellungs-, Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen nach Beitragslöschungen und Accountsperrungen in sozialen Netzwerken.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 4.8.2022 - 3 O 134/21 - wird hinsichtlich seiner Berufungsanträge Nummern 5, 6, 9 und 14 verworfen und im Übrigen zurückgewiesen.

2.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 4.8.2022 - 3 O 134/21 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

4.