OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 13.05.2019
3 L 44/19
Normen:
BGG LSA § 4 S. 3; BGG LSA § 8 Abs. 2; UN-BRK Art. 2 Unterabs. 4;
Vorinstanzen:
VG Halle, vom 20.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 6 A 139/17

Bereitstellung und Finanzierung eines Schriftdolmetschers für einen tauben Studenten hinsichtlich Verhältnismäßigkeit der finanziellen Belastung der Universität; Verweigerung angemessener Vorkehrungen als behinderungsbedingte Diskriminierung

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.05.2019 - Aktenzeichen 3 L 44/19

DRsp Nr. 2019/9315

Bereitstellung und Finanzierung eines Schriftdolmetschers für einen tauben Studenten hinsichtlich Verhältnismäßigkeit der finanziellen Belastung der Universität; Verweigerung "angemessener Vorkehrungen" als behinderungsbedingte Diskriminierung

Normenkette:

BGG LSA § 4 S. 3; BGG LSA § 8 Abs. 2; UN-BRK Art. 2 Unterabs. 4;

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle - 6. Kammer - vom 20. November 2018 hat keinen Erfolg.

I. Die Zulassung der Berufung rechtfertigt sich nicht wegen der gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO allein geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache.