LAG Köln - Beschluss vom 06.12.2017
11 Sa 72/16
Normen:
ZPO § 320 Abs. 1;

Berichtigung des Tatbestandes des Berufungsurteils

LAG Köln, Beschluss vom 06.12.2017 - Aktenzeichen 11 Sa 72/16

DRsp Nr. 2018/2379

Berichtigung des Tatbestandes des Berufungsurteils

Tenor

Auf den Tatbestandsberichtigungsantrag der Klägerin vom 06.10.2017 wird der Tatbestand des Urteils des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10.05.2017 - 11 Sa 72/16 - im ersten Satz auf Seite 3 dahingehend berichtigt, dass er nunmehr wie folgt lautet:

Die G wurde von der Beklagten mit der Durchführung von Frachtflügen beauftragt.

Normenkette:

ZPO § 320 Abs. 1;

Gründe