LSG Bayern - Beschluss vom 29.11.2019
L 7 BA 166/18
Normen:
SGG § 139; SGG § 138;
Vorinstanzen:
SG München, - Vorinstanzaktenzeichen 56 R 771/17

Berichtigung eines Beschlusses

LSG Bayern, Beschluss vom 29.11.2019 - Aktenzeichen L 7 BA 166/18

DRsp Nr. 2020/2873

Berichtigung eines Beschlusses

Tenor

1.

Auf Seite 5 letzter Absatz drittletzte Zeile wird das Wort "Pflege" durch das Wort "Verpflegung" ersetzt.

2.

Auf Seite Seite 6 Abs. 1 Zeile 6 wird das Datum "01.03.2014" durch das Datum "01.03.2011" ersetzt.

3.

Auf Seite 6 Abs. 1 Zeile 7 wird die Passage "( ...) gegen Vorlage von Originalbelegen ( ...)" ersetzt durch die Passage "( ...) gegen Vorlage einer Kopie der Originalbelege ( ...)".

4.

Auf Seite 6 Abs. 2 Zeile 3 wird die Formulierung "in der Regel" durch das Wort "jeweils" ersetzt.

5.

Auf Seite 8 Abs. 2 viertletzte Zeile wird das Wort "fachaktiven" durch das Wort "fahraktiven" ersetzt.

Normenkette:

SGG § 139; SGG § 138;

Gründe

I.

Mit Urteil vom 24. September 2019 hat der Senat die Berufungen der Kläger gegen die streitgegenständlichen Bescheide der Beklagten sowie das erstinstanzliche Urteil, wo eine Versicherungspflicht des Klägers zu 1) in der gesetzlichen Rentenversicherung bzgl seiner Tätigkeit für die Klägerin zu 2) festgestellt wurde, zurückgewiesen.

Nach Zustellung des Urteils am 25.10.2019 beantragte der Prozessbevollmächtigte der Klägerin zu 2) mit Schreiben vom 06.11.2019, eingegangen bei Gericht am selben Tag, Berichtigung des schriftlichen Urteils wie folgt:

"1.

Auf Seite 5 letzter Absatz drittletzte Zeile muss es anstatt

"Pflege"