LSG Hessen, vom 19.12.2018 - Vorinstanzaktenzeichen L 4 KA 20/15
SG Marburg, vom 18.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 KA 616/14
Berichtigung von Abrechnungen zur Vergütung von Laborleistungen der Notfallambulanz eines Krankenhauses in der gesetzlichen KrankenversicherungAufhebung der Bescheide durch das Sozialgericht bei Erforderlichkeit weiterer Ermittlungen nur bei Vorliegen eines AufklärungsmangelsKeine Verletzung der Amtsermittlungspflicht der Kassenärztlichen Vereinigung nach einer Verletzung der Mitwirkungspflichten durch das Krankenhaus
BSG, Urteil vom 13.05.2020 - Aktenzeichen B 6 KA 6/19 R
DRsp Nr. 2020/11077
Berichtigung von Abrechnungen zur Vergütung von Laborleistungen der Notfallambulanz eines Krankenhauses in der gesetzlichen KrankenversicherungAufhebung der Bescheide durch das Sozialgericht bei Erforderlichkeit weiterer Ermittlungen nur bei Vorliegen eines AufklärungsmangelsKeine Verletzung der Amtsermittlungspflicht der Kassenärztlichen Vereinigung nach einer Verletzung der Mitwirkungspflichten durch das Krankenhaus
1. Das Gericht darf einen angefochtenen Verwaltungsakt nur dann aufheben und die Sache an die Verwaltung zurückverweisen, wenn der Verwaltung eine unzureichende Aufklärung des Sachverhalts vorgeworfen werden kann.2. Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung eines solchen Aufklärungsmangels ist regelmäßig der Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung.3. Wenn ein Krankenhaus im Rahmen von Notfallbehandlungen in größerem Umfang Leistungen erbracht und abgerechnet hat, die über das begrenzte Spektrum solcher Behandlungen deutlich hinausgehen, ist die Kassenärztliche Vereinigung nicht verpflichtet, die gesamte Abrechnung von sich aus daraufhin zu überprüfen, ob einzelne Leistungen möglicherweise im Kontext der Versorgung von Notfällen erforderlich waren.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.