SGB V § 76 Abs. 1 S. 2; SGB V § 87 Abs. 1; SGB V a.F. § 106a Abs. 1; SGB V a.F. § 106a Abs. 2 S. 1; SGB X § 20; SGB X § 21; EBM-Ä (2008) Kap. 32; EBM-Ä (2008) Nr. 01210; EBM-Ä (2008) Nr. 01218;
Vorinstanzen:
SG Marburg, vom 18.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 KA 616/14
Vergütung vertragsärztlicher LeistungenAnforderung an die Abrechnung von Laborleistungen neben der NotfallpauschaleDarlegungslast des Vertragsarztes bei Zweifeln an der Abrechenbarkeit von Gebührenordnungspositionen
LSG Hessen, Urteil vom 19.12.2018 - Aktenzeichen L 4 KA 20/15
DRsp Nr. 2019/16614
Vergütung vertragsärztlicher LeistungenAnforderung an die Abrechnung von Laborleistungen neben der NotfallpauschaleDarlegungslast des Vertragsarztes bei Zweifeln an der Abrechenbarkeit von Gebührenordnungspositionen
1. Die Abrechnung von Laborleistungen des Kapitel 32 EBM-Ä ist neben der Notfallpauschale nur dann ausgeschlossen, wenn sich der gleichgestellte Leistungserbringer außerhalb seines Versorgungsauftrages des Notfalldienstes bewegt. Die sachlich-rechnerische Berichtigung erfordert eine Prüfung des Einzelfalls in dem Sinne, dass die zur Beurteilung der Ordnungsgemäßheit der Abrechnung erforderlichen Tatsachen im Einzelfall zu ermitteln sind.
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