LSG Hessen - Urteil vom 19.12.2018
L 4 KA 20/15
Normen:
SGB V § 76 Abs. 1 S. 2; SGB V § 87 Abs. 1; SGB V a.F. § 106a Abs. 1; SGB V a.F. § 106a Abs. 2 S. 1; SGB X § 20; SGB X § 21; EBM-Ä (2008) Kap. 32; EBM-Ä (2008) Nr. 01210; EBM-Ä (2008) Nr. 01218;
Vorinstanzen:
SG Marburg, vom 18.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 KA 616/14

Vergütung vertragsärztlicher LeistungenAnforderung an die Abrechnung von Laborleistungen neben der NotfallpauschaleDarlegungslast des Vertragsarztes bei Zweifeln an der Abrechenbarkeit von Gebührenordnungspositionen

LSG Hessen, Urteil vom 19.12.2018 - Aktenzeichen L 4 KA 20/15

DRsp Nr. 2019/16614

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Anforderung an die Abrechnung von Laborleistungen neben der Notfallpauschale Darlegungslast des Vertragsarztes bei Zweifeln an der Abrechenbarkeit von Gebührenordnungspositionen

1. Die Abrechnung von Laborleistungen des Kapitel 32 EBM-Ä ist neben der Notfallpauschale nur dann ausgeschlossen, wenn sich der gleichgestellte Leistungserbringer außerhalb seines Versorgungsauftrages des Notfalldienstes bewegt. Die sachlich-rechnerische Berichtigung erfordert eine Prüfung des Einzelfalls in dem Sinne, dass die zur Beurteilung der Ordnungsgemäßheit der Abrechnung erforderlichen Tatsachen im Einzelfall zu ermitteln sind.