Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 22. Juli 2020 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger begehrt höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) für die Zeit vom 25. September 2016 bis zum 31. August 2017.
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