Der angefochtene Beschluss wird wie folgt abgeändert:
Der Antragstellerin wird für die erste Instanz Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt ... bewilligt.
Auf die Verfahrenskosten hat die Antragstellerin ab Februar 2024 monatliche Raten von XXX Euro zu zahlen.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
Hinsichtlich der Modalitäten der Ratenzahlung erhält die Antragstellerin eine gesonderte Zahlungsaufforderung der Gerichtskasse.
Von der Erhebung der Festgebühr nach Ziffer 1912 KV
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