Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 14.07.2009 teilweise abgeändert und der Klägerin ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt.
I.
Die Klägerin begehrt die Gewährung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Rechtsanwalts.
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