I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 25. März 2011 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 0,00 € brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 06.08.2010 zu bezahlen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
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