Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 19. November 2015 -
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, die Betriebsrente des Klägers zu dem Anpassungsstichtag 1. April 2013 an den seit Rentenbeginn eingetretenen Kaufkraftverlust anzupassen.
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