Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Heidelberg vom 01.10.2015,
Die dem Antragsteller bewilligte Verfahrenskostenhilfe wird ratenfrei bewilligt.
2.Außergerichtliche Kosten im Beschwerdeverfahren werden nicht erstattet.
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