Das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 20. November 2020 und der Bescheid des Beklagten vom 17. Januar 2017 werden aufgehoben und die Klage im Übrigen abgewiesen.
Der Beklagte hat dem Kläger 4/5 seiner notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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