Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 24. Zivilkammer - vom 30. November 2017, Az. 2-
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.178,98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 4. Januar 2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 14 % und die Beklagte 86 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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