LAG Hamburg - Beschluss vom 13.02.2003
5 Ta 3/03
Normen:
ZPO § 117 Abs. 2 ; ZPO § 118 Abs. 2 Satz 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Hamburg, vom 30.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 556/02

Berücksichtigung nicht fristgerecht vorgelegter Belege im Rahmen des PKH-Verfahrens

LAG Hamburg, Beschluss vom 13.02.2003 - Aktenzeichen 5 Ta 3/03

DRsp Nr. 2003/15503

Berücksichtigung nicht fristgerecht vorgelegter Belege im Rahmen des PKH-Verfahrens

»Belege über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse können zur Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag nach Abschluss der Instanz nicht mehr berücksichtigt werden, wenn sie nach Ablauf einer vom Gericht gesetzten Frist eingereicht werden.«

Normenkette:

ZPO § 117 Abs. 2 ; ZPO § 118 Abs. 2 Satz 4 ;

Gründe:

I.

Der Kläger begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe.