Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 21.02.2020 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch im Berufungsverfahren.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Witwenrente der Klägerin.
Die 1944 geborene Klägerin war seit 1970 mit dem 1943 geborenen Bergbauingenieur N - im Folgenden: Versicherter - verheiratet. Sie bezieht eine Regelaltersrente von der DRV Bund.
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