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Die Klägerin begehrt eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit.
Sie wurde 1948 in Mazedonien geboren und hat die dortige Staatsangehörigkeit. Seit März 1978 hält sie sich in Deutschland auf. Sie hat keine Schule besucht und keinen Beruf erlernt, ist Analphabetin und kann sowohl ihre Muttersprache als auch die deutsche Sprache weder lesen noch schreiben; sie spricht und versteht aber die deutsche Umgangssprache. Bis November 1984 war sie Hausfrau, danach arbeitete sie als Küchen- und Putzhilfe sowie Zimmermädchen bei diversen Arbeitgebern bis zum Eintritt der Arbeitsunfähigkeit im November 1994. Seit April 1996 ist sie arbeitslos.
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