Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 26.01.2016 -
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Einbeziehung von Ausgleichszahlungen wegen Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit in die Berechnung des Urlaubsentgelts und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle.
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