LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 11.12.2023
L 7 SO 3406/22
Normen:
SGB XII § 61 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 17.11.2022 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 SO 2405/21

Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen eines Leistungsberechtigten bei Leistungen der Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2023 - Aktenzeichen L 7 SO 3406/22

DRsp Nr. 2024/503

Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen eines Leistungsberechtigten bei Leistungen der Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 17. November 2022 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB XII § 61 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist (noch) ein Anspruch des Klägers auf die Erstattung von Pflegekosten aus dem Zeitraum vom 1. Februar 2021 bis zum 31. August 2021 streitig.