Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 17. November 2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist (noch) ein Anspruch des Klägers auf die Erstattung von Pflegekosten aus dem Zeitraum vom 1. Februar 2021 bis zum 31. August 2021 streitig.
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