BFH - Urteil vom 01.06.2016
X R 17/15
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a ; SGB V § 65a;
Fundstellen:
BFHE 254, 111
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 28.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1387/14

Berücksichtigung von Erstattungen einer gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms bei den als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträgen

BFH, Urteil vom 01.06.2016 - Aktenzeichen X R 17/15

DRsp Nr. 2016/15467

Berücksichtigung von Erstattungen einer gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms bei den als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträgen

Erstattet eine gesetzliche Krankenkasse dem Steuerpflichtigen im Rahmen eines Bonusprogramms gemäß § 65a SGB V von ihm getragene Kosten für Gesundheitsmaßnahmen, liegt hierin eine Leistung der Krankenkasse, die nicht mit den als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträgen des Steuerpflichtigen zu verrechnen ist (gegen BMF-Schreiben vom 19. August 2013, BStBl I 2013, 1087, Rz 72).

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. April 2015 3 K 1387/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a ; SGB V § 65a;

Gründe

I.