Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten beim Bestandsschutz bei Rentenumwandlung
BSG, Urteil vom 22.10.1996 - Aktenzeichen 13/4 RA 111/94
DRsp Nr. 1997/5339
Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten beim Bestandsschutz bei Rentenumwandlung
1. Es ist nicht verfassungswidrig, wenn bei der Regelaltersrente erstmalig zu berücksichtigende Kindererziehungszeiten zunächst zum Ausgleich von Einbußen dienen, die sich gemäß § 70 Abs. 3 SGB VI bei der Bewertung der ersten Versicherungsjahre im Vergleich zu der bislang bezogenen Erwerbsunfähigkeitsrente ergeben, bevor ein Bestandsschutz nach §§ 88, 89 SGB VI wirksam wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]