I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger für die Zeit vom 1.4.2000 bis 31.12.2002 aus den durch Verpachtung eines Wochenmarktstandes erzielten Pachtzinsen Beiträge zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung zu zahlen hat.
Der Kläger war zunächst Landwirt. 1979 verpachtete er einen Teil der landwirtschaftlichen Flächen; auf den restlichen Grundflächen betrieb er Gartenbau. Die dabei erzeugten Produkte vermarktete er mit einem eigenen Marktstand direkt auf den Hamburger Wochenmärkten. Da der Anteil der zugekauften Erzeugnisse mit der Zeit die steuerrechtlich zulässige Grenze überstieg, stufte das zuständige Finanzamt das Unternehmen des Klägers nicht mehr als land- und forstwirtschaftlichen Betrieb sondern als Gewerbebetrieb ein.
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