Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 29.07.2010
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Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Der Kläger macht mit der Beschwerde geltend, die angeordnete Ratenhöhe im Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 02.03.2010 sei zu hoch. Die während des Beschwerdeverfahrens eingetretenen Einkommensänderungen sind ab ihrer Geltendmachung auch bereits der Beschwerdeentscheidung zu Grunde zu legen.
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