ArbG Mönchengladbach, vom 30.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 5028/03
Berücksichtigung von sog. Doppelverdienst im Rahmen der sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Halbs. KSchG i. d. bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung
LAG Düsseldorf, Urteil vom 04.11.2004 - Aktenzeichen 11 Sa 957/04
DRsp Nr. 2005/225
Berücksichtigung von sog. Doppelverdienst im Rahmen der sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Halbs. KSchG i. d. bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung
»1. Die Berücksichtigung des sog. Doppelverdienstes bei der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Halbs. KSchG a. F. ist sachlich gerechtfertigt, da dieser Gesichtspunkt in einem Zusammenhang mit den nach der genannten Vorschrift zu beachtenden Unterhaltsverpflichtungen steht, die sich nach familienrechtlichen Bestimmungen der §§ 1360 ff., 1569 ff., 1601 ff. BGB richten. Berücksichtigt man nämlich bei der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Halbs. KSchG a. F. zugunsten eines Arbeitnehmers Unterhaltspflichten, muss man zur näheren Bestimmung der Höhe dieser Pflichten auch mögliche Unterhaltsansprüche aus § 1360BGB gegenüber dem mitverdienenden Ehegatten beachten. Hierin liegt kein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1GG.
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