1.) Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts A-Stadt vom 30.08.2017 (
2.) Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe einer tariflichen Jahressonderzahlung.
Der Kläger trat am 01.01.2007 in die Dienste des beklagten Landes, das ihn bei Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13
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