VG Meiningen, vom 08.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 108/08
Berufliche Rehabilitierung; Ausgleichsleistungen; Sozialleistungsansprüche; unterlassene Beantragung; Antragstellung; rückwirkende Gewährung; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Anwendbarkeit im Verwaltungsrecht; Verletzung sozialbehördlicher Pflichten; vorläufige Rehabilitierungsbescheinigung; unterlassene Bescheidung; sozialrechtliche Nebenpflichten; Hauptpflichten; Beratungspflichten; Förderungspflichten; Betreuungspflichten; Vorwirkung in anderen Verwaltungsverfahren; Zurechnung von Pflichtverletzungen; Mitverschulden; Kausalität; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Leistungsbeginn; Umfang der rückwirkenden Gewährung; Vier-Jahres-Zeitraum; Ausschlussfrist; Verzinsung
BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - Aktenzeichen 3 C 36.10
DRsp Nr. 2011/16473
Berufliche Rehabilitierung; Ausgleichsleistungen; Sozialleistungsansprüche; unterlassene Beantragung; Antragstellung; rückwirkende Gewährung; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Anwendbarkeit im Verwaltungsrecht; Verletzung sozialbehördlicher Pflichten; vorläufige Rehabilitierungsbescheinigung; unterlassene Bescheidung; sozialrechtliche Nebenpflichten; Hauptpflichten; Beratungspflichten; Förderungspflichten; Betreuungspflichten; Vorwirkung in anderen Verwaltungsverfahren; Zurechnung von Pflichtverletzungen; Mitverschulden; Kausalität; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Leistungsbeginn; Umfang der rückwirkenden Gewährung; Vier-Jahres-Zeitraum; Ausschlussfrist; Verzinsung
Im Verfahren auf Gewährung von Ausgleichsleistungen nach § 8BerRehaG kann der Verfolgte eine rückwirkende Leistungsgewährung nach den Grundsätzen über den in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entwickelten sozialrechtlichen Herstellungsanspruch verlangen, wenn er aufgrund eines Beratungsfehlers der Rehabilitierungsbehörde versäumt hat, den Antrag beim zuständigen Sozialhilfeträger zu stellen.
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