Die Klägerin verlangt von der Beklagten Erstattung von Ausbildungskosten, die sie für deren Ausbildung zur Versicherungsfachfrau (BWV) aufgewendet hat.
Die Klägerin schloß mit der Beklagten am 24. März 1998 einen Vertrag in dem es ua. heißt:
"Wir freuen uns, daß Sie für uns als Vertriebsassistent/in tätig werden wollen und sind bereit, mit Ihnen folgenden Vertrag abzuschließen:
1. Beginn und Ende der Fachausbildung sowie Probezeit
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