Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bremen vom 22. Juli 1999 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Zahlung einer Verletztenrente wegen einer Berufskrankheit nach Nr. 4101 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (
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