LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 20.11.2002
L 16/12 U 17/94
Normen:
RVO §§ 547 ff.;
Vorinstanzen:
SG Bremen, vom 28.02.1994 - Vorinstanzaktenzeichen S 18 U 20/91

Berufskrankheit nach Nr. 4302 der Anlage 1 zur BKVO

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.11.2002 - Aktenzeichen L 16/12 U 17/94

DRsp Nr. 2016/16048

Berufskrankheit nach Nr. 4302 der Anlage 1 zur BKVO

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Bremen vom 28. Februar 1994 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

RVO §§ 547 ff.;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger an einer Berufskrankheit nach Nr. 4302 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKVO) - durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können - leidet und die Beklagte verpflichtet ist, ihm eine Verletztenrente zu zahlen.